Integrated Reporting Framework (IReF): FAQs
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte FAQ-Datei zum Integrated Reporting Framework (IReF) mit Fokus auf nationalen Besonderheiten der Umsetzung. Die Version ist vom 26.05.2026 und wird laut Dokument regelmäßig aktualisiert. Inhaltlich erläutert die FAQ den Zeitplan, die Konsultation der IReF-Verordnung inklusive Einbeziehung des logischen Datenmodells (LDM), den Meldeumfang und geplante Meldeerleichterungen insbesondere für kleinere Institute (LSIs). Sie beschreibt, dass Bilanz-, Zins-, AnaCredit-, Wertpapierinvestments- (ohne Konzernmeldungen), Kreditnehmer-, Regional- und Auslandsstatistik vollständig in IReF integriert und die entsprechenden Rechtsgrundlagen aufgehoben werden sollen, während Geldmarkt- und Zahlungsverkehrsstatistik nicht Teil von IReF sind. Die FAQ stellt klar, dass IReF-Meldungen ausschließlich auf Solo-Basis erfolgen, dass die maßgeblichen Rechnungslegungsstandards auf Solo-Ebene anzuwenden sind und IFRS gilt, wenn dies nach CRR von der Aufsicht verlangt wird, sowie dass keine rückwirkenden Meldepflichten für neue Datenfelder bei IReF-Einführung vorgesehen sind. Sie informiert darüber, dass der ursprünglich für Ende 2025 angekündigte detaillierte Umsetzungsplan erst in der ersten Jahreshälfte 2026 vorliegen wird, und dass der EZB-Rat am 23. April 2026 den Übergang von der Untersuchungs- in die Realisierungsphase beschlossen hat sowie die EZB am 8. Juni 2026 wichtige Meilensteine zur Einführung von IReF per Pressemitteilung veröffentlicht hat. Die technische Umsetzung von IReF wird als noch in Diskussion befindlich beschrieben; Implementierungsmodelle werden nicht Teil der Verordnung sein, und nationale Richtlinien sollen grundsätzlich durch europaweit standardisierte Vorgaben (Richtlinien, Data Dictionaries etc.) ersetzt werden. Es wird ausgeführt, dass das ESZB Proportionalität sicherstellen will, die konkrete Ausgestaltung vereinfachter Berichtspflichten für LSIs jedoch noch im Rahmen laufender Kosten-Nutzen-Analysen (CBA/cCBA) diskutiert wird und dass Themen ohne ausreichende Unterstützung nicht in die Verordnung aufgenommen werden. Die Rolle des STC und des Joint Bank Reporting Committee (JBRC) bei der langfristigen Integration von Statistik-, Aufsichts- und Abwicklungsanforderungen sowie erste Empfehlungen zur semantischen Integration insbesondere im ESG-Bereich werden erwähnt, während weitere Empfehlungen zu IReF, FinRep und anderen Bereichen in Vorbereitung sind. Abschließend weist die FAQ darauf hin, dass die Dauer der Parallelphase zwischen bestehenden Meldungen und IReF noch abgestimmt und in der Verordnung festgelegt werden soll und dass ein mögliches Rückmeldeverfahren für Vertragspartner-Stammdaten mit der Bundesbank unter IReF derzeit geprüft wird.