Banking Industry Dialogue on Statistics 2018-03-16 - Presentation II.1 Integrated Reporting Framework

18.05.2018 Ausgabe 2018-03-16

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Präsentation der Europäischen Zentralbank aus dem Banken-Industrie-Dialog zur Statistik am 16. März 2018 in Frankfurt zum Themenpunkt II.1 „Integrated Reporting Framework“. Die Folien beschreiben den längerfristigen ESCB-Ansatz zur Datenerhebung von Banken und skizzieren das geplante ESCB Integrated Reporting Framework (IReF) sowie seine Verknüpfung mit dem Banks’ Integrated Reporting Dictionary (BIRD); als Umsetzungszeitraum für IReF wird vorläufig 2024–2027 genannt. Inhaltlich werden die heutigen heterogenen Meldeanforderungen in verschiedenen Ländern, die Vielzahl nicht integrierter statistischer Berichte und damit verbundene Doppelarbeiten und Ad-hoc-Abfragen dargestellt sowie der Ansatz einer einmaligen integrierten Meldung über Länder- und Statistikdomänen hinweg erläutert. Die Präsentation legt Ziele wie Konsolidierung bestehender ESCB-Anforderungen in einem integrierten Berichtssatz, Vereinfachung und Proportionalität, stärkere Nutzung von ESCB-Masterdaten (RIAD, CSDB) sowie eine einheitliche Datenmodellierung mit gemeinsamen Definitionen und Transformationsregeln dar. Es werden die im IReF abgedeckten Datensätze (AnaCredit, MIR, BSI, SHS) und die Zielpopulation der einlagenentgegennahmenden Institute beschrieben, einschließlich der möglichen Einbindung von Geldmarktfonds und von Meldepflichten aus anderen Quellen wie BIS oder IMF. Die Folien nennen unterschiedliche Frequenzen und Meldefristen der betroffenen Statistiken (z. B. Monats- und Quartalsberichte für BSI, Quartalsberichte für SHS, mit Fristen von 15 Arbeitstagen bzw. 70 Kalendertagen) als Harmonisierungsthema im Rahmen von IReF. Ein zentrales Element ist eine mit der Bankenbranche gemeinsam durchzuführende Kosten-Nutzen-Analyse mit qualitativer Bestandsaufnahme und anschließender quantitativer Befragung, die sich über die Jahre 2018 und 2019 erstrecken soll. Der Ablauf der qualitativen Bestandsaufnahme wird mit einem Zeitplan für 2018 (u. a. Veröffentlichung von IReF-Dokumentation auf der EZB-Website, Ausfüllen des QST-Fragebogens durch Banken, Bewertung der Ergebnisse) beschrieben. Abschließend fordert die EZB die Teilnehmenden auf, ihre Einschätzungen zur Integration der Meldeanforderungen, zu den Zielen und zur Vorgehensweise von IReF sowie zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf das zukünftige Meldewesen zu diskutieren.