ESCB input into the European Banking Authority’s report on the feasibility study
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Bericht des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), veröffentlicht von der Europäischen Zentralbank als Beitrag zum Machbarkeitsbericht der EBA nach Artikel 430c CRR 2. Die Fassung datiert auf September 2020 und ist ausdrücklich als Input in die von der EBA durchzuführende Machbarkeitsstudie zu einem integrierten Meldesystem gekennzeichnet. Inhaltlich beschreibt der Bericht die bestehenden statistischen und aufsichtlichen Datenkollektionen von ESCB und SSM, diskutiert die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses, einen Standard-Datenkatalog, einen zentralen Datensammelpunkt sowie eine Roadmap zur Integration. Zentrale Vorschläge sind die Entwicklung eines gemeinsamen Standard-Datenwörterbuchs und eines gemeinsamen Datenmodells, die Schaffung eines zentralen Datenzugangspunkts für Banken sowie die schrittweise Zusammenführung statistischer, abwicklungsbezogener und prudentieller Berichterstattung, synchronisiert mit dem IReF. Der Bericht beziffert die laufenden jährlichen Meldkosten der EU-Finanzindustrie auf über 4 Milliarden Euro und nennt zahlreiche Datensätze wie AnaCredit, MMSR, Zahlungsbilanzstatistiken, Mindestreserve-Daten und konsolidierte Bankenstatistiken samt Frequenzen, Granularität und Revisionpraktiken. Er skizziert die Aufgaben und Zusammensetzung eines Joint Committee unter Beteiligung von EZB, EBA, SRB, Europäischer Kommission, nationalen Behörden und – für Implementierungsfragen – der Bankenindustrie, mit enger Anbindung an BIRD und das Single Data Dictionary. Annex 1 und 2 liefern strukturierte Übersichten über Umfang, Fristen, Granularität und Änderungsfrequenz der von ESCB und SSM erhobenen Daten sowie über wiederkehrende horizontale Datenanforderungen der EZB-Aufsichtsbereiche. Als zeitliche Zielsetzung wird ein mittel- bis langfristiger Übergang zu einem voll integrierten, stärker granularen Berichtsrahmen beschrieben, in dem zwei parallele Integrationspfade (Statistik vs. Aufsicht/Abwicklung) möglichst früh konvergieren sollen. Neu bzw. besonders hervorgehoben werden die vorgeschlagene institutionelle Architektur (zwei Kammern des Joint Committee), der Fokus auf Datenstandardisierung und Digitalisierung der Meldeanforderungen sowie die Erwartung, dass ein gemeinsames Datenwörterbuch Ad-hoc-Anfragen und Doppelmeldungen deutlich reduziert.