Memorandum of Understanding on the establishment of the Joint Bank Reporting Committee between the ECB and the European Banking Authority
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein gemeinsam von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichtes Memorandum of Understanding mit angefügter Charta zur Einrichtung des Joint Bank Reporting Committee (JBRC). Das MoU wurde am 18. März 2024 in Frankfurt am Main unterzeichnet und tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft; es hat den Charakter einer Absichtserklärung ohne unmittelbar durchsetzbare Rechte und kann nur einvernehmlich schriftlich geändert werden. Inhaltlich beschreibt das Dokument Zweck, Aufgaben, Mitgliedschaft, Governance-Struktur sowie Arbeitsweise des JBRC und seiner Untergremien, insbesondere des Steering Committee, der Expertengruppen und der Reporting Contact Group (RCG). Kernziel ist die Vorbereitung, Unterstützung und Beratung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Berichtssystem für Banken gemäß Artikel 430c CRR, einschließlich semantischer Integration, eines gemeinsamen regulatorischen Datenwörterbuchs und der Verringerung von Doppel- und Mehrfachmeldungen. Es werden zahlreiche Aufgaben des JBRC definiert, etwa Beratung zu integrierten Meldeanforderungen, zur Nutzung gemeinsamer Definitionen und Standards, zu Datenmodell und Governance eines gemeinsamen Datenwörterbuchs sowie zur Koordination und potenziellen Ausgestaltung eines Central Data Collection Point. Die Charta legt eine breit besetzte Mitgliedschaft des JBRC fest (EBA, EZB in Geldpolitik- und Aufsichtsfunktion, Europäische Kommission, Single Resolution Board und nationale Aufsichts-, Abwicklungs- und Statistikbehörden des EWR) sowie Beobachterstatus u. a. für EIOPA, ESMA und ESRB. Als zentrale Meilensteine werden u. a. die Einrichtung des JBRC als Follow-up zur EBA-Feasibility-Studie nach Artikel 430c CRR, die jährliche JBRC-Sitzung, mindestens drei Steering-Committee- und drei RCG-Sitzungen pro Jahr sowie die turnusmäßige (mindestens zweijährliche) Überprüfung der Charta und der Verfahrensordnungen genannt. Neu eingeführt bzw. konkretisiert werden die Struktur der Zusammenarbeit mit Stakeholdern über die RCG (maximal 22 Mitglieder, öffentliche Auswahl, dreijährige Mandate) und die Möglichkeit, Expertengruppen mit Industrievertretern einzusetzen, um technische Arbeiten zur integrierten Berichterstattung und zum Datenwörterbuch zu unterstützen. Das Dokument betont Transparenz (Veröffentlichung des MoU und der Mitgliederlisten auf den Websites von EZB und EBA) und regelt zugleich Vertraulichkeit, Berufsgeheimnis und Datenschutzpflichten nach einschlägigen EU-Rechtsakten (ESZB-Statut, SSM-Verordnung, EBA-Verordnung, Datenschutzverordnungen).